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STK 2023 83

StGB; Entschädigungsfolgen

Schwyz · 2024-09-18 · Deutsch SZ
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StGB; Entschädigungsfolgen | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 18. September 2024STK 2023 83MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Walter Züger, Jörg Meister,Ilaria Beringer und Monique Schnell Luchsinger,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,betreffendStGB; Entschädigungsfolgen(Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts vom 28. September 2023,SGO 2023 7);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Dispositivziffer 7 des Urteils vom 28. September 2023 wies das Strafgericht die Prozessentschädigungsforderung von Fr. 12’012.85 desPrivatklägers gemäss der durch seinen Anwalt eingereichten Kostennote ab, obwohl der Beschuldigte wegen Drohung, mehrfacher übler Nachrede und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu seinem Nachteil verurteilt wurde (vgl. Dispositivziffer 1.d, f und i). Der Privatkläger erklärt die angemeldete Berufung rechtzeitig und stellt den zugleich begründeten Antrag, Dispositivziffer 7 des angefochtenen Urteils sei aufzuheben und ihm eine Prozessentschädigung von Fr. 12’012.85 zuzusprechen. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte liessen sich zur im schriftlichen Verfahren nicht mehr ergänzten Berufungsbegründung vernehmen.2.Der Privatkläger hat gegenüber dem Beschuldigten Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn er wie vorliegend obsiegt (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Walter Züger, Jörg Meister,Ilaria Beringer und Monique Schnell Luchsinger,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Berufungsführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,

betreffend

StGB; Entschädigungsfolgen